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ERGO Hausratversicherung: jetzt auch mit Versicherungsschutz in ZÜRS-GK4

Seit Herbst letzten Jahres ist die neue ERGO Wohngebäudeversicherung mit wegweisenden Leistungsverbesserungen auf dem Markt. Damit ERGO Kunden bei der Absicherung ihres gesamten Hab und Guts einheitlich profitieren können, wurde die ERGO Hausratversicherung entsprechend modifiziert.

Schutz gegen „Weitere Naturgefahren“ in extrem hochwasser-gefährdeten Gebieten

Haushalte in extrem gefährdeten Gebieten können nun auch Versicherungsschutz bei Überschwemmung und Rückstau erhalten. Und auch diesmal ist ERGO damit Vorreiter auf dem Markt. Kern der Lösung ist wie bei der Wohngebäudeversicherung die Mindestschadenhöhe – ein Schwellenwert, der für die Zahlung des vollen Schadensersatzes entscheidend ist.

Einen Unterschied gibt es jedoch: Es wird berücksichtigt, ob sich die Wohnung im Erdgeschoss oder im Obergeschoss befindet. Eine Mindestschadenhöhe kann nur bei Häusern oder bei Wohnungen im Erdgeschoss oder Keller gewählt werden. In jedem Fall wird aber eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro bei Überschwemmungs- und Rückstauschäden vereinbart.

Weitere Leistungsanpassungen

Veränderung der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligungsregelung mit dem Kunden entspricht jetzt der Regelung bei den Flexi-SBs der Wohngebäudeversicherung, d.h.:

  • Abschmelzung pro schadenfreiem Jahr --> Reduzierung um 1/5 
  • Selbstbeteiligung gilt nur für den Grundschutz und nicht für Zusatzbausteine (Ausnahme: Wertsachenerhöhung und neuer Baustein „Grobe Fahrlässigkeit“)

Neuer Zusatzbaustein „Grobe Fahrlässigkeit

Zusätzlich zum Grundschutz (Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu 10.000 Euro) kann der Baustein „Grobe Fahrlässigkeit“ vereinbart werden, d.h. keine verschuldensabhängige Kürzung bei der Schadenregulierung, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – unabhängig von der Schadenhöhe.

Wichtig: Anders als in der Wohngebäudeversicherung kann dieser Schutz nur als Einzelbaustein vereinbart werden.